The Project Gutenberg EBook of Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe
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Title: Gesammelte Abhandlungen III
Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
Author: Ernst Abbe
Editor: S. Czapski
Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755]
Language: German
Character set encoding: UTF-8
*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK GESAMMELTE ABHANDLUNGEN III ***
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[Illustration: Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe]
Ernst Abbe · Gesammelte Abhandlungen III
Ernst Abbe
Gesammelte Abhandlungen III
1989
Georg Olms Verlag
Hildesheim · Zürich · New York
Ernst Abbe
Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts
1989
Georg Olms Verlag
Hildesheim · Zürich · New York
Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde.
Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher Genehmigung des G.
Fischer Verlages in Heidelberg.
Printed in Germany
Herstellung: Friedr. Schmücker, Löningen
ISBN 3-487-09123-2
Gesammelte Abhandlungen
von
Ernst Abbe.
Dritter Band.
Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts.
Mit einem Porträt des Verfassers.
Verlag von Gustav Fischer in Jena.
1906. Sozialpolitische Schriften
von
Ernst Abbe.
Mit einem Porträt des Verfassers.
Verlag von Gustav Fischer in Jena.
1906.
Vorwort.
ERNST ABBE war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher
Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der Sozialpolitik und
noch weniger fühlte er sich berufen, darin als Schriftsteller oder
Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben doch sogar auf seinem
eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen und angewandten Physik
(Optik), mancherlei widrige Umstände die schriftliche Darstellung seiner
wichtigsten Forschungen verhindert -- wie ich im Vorwort zum I. Band
seiner Gesammelten Abhandlungen (Gustav Fischer, Jena 1904) kurz
dargelegt habe.
Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier abgedruckten
Vorträge selbst an, inwiefern er sich »legitimiert halte, mitzureden«
bei der Erörterung der einschlägigen Fragen (S. 4): daß er gegenüber dem
Mangel gründlichen systematischen Studiums der volkswirtschaftlichen und
sozialen Theorien und der mangelnden Beteiligung an der öffentlichen
Diskussion dieser Angelegenheiten sich berufen könne auf etwas, was in
der Art, wie er es habe, nicht viele haben könnten: eine _eigene
lebendige Erfahrung_. Denn mit Ende der sechziger Jahre halb
unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufblühenden industriellen
Betriebe (der Optischen Werkstätte von CARL ZEISS in Jena) verbunden,
habe er sich gewöhnen müssen, alle Vorkommnisse in zweierlei Art
anzusehen und zu prüfen: mit den Augen des Unternehmers und Kapitalisten
-- was beides zu werden er sich noch in seinen Studentenjahren nie hätte
träumen lassen -- und »zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem
über Nacht nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten«, mit den Augen des
Mannes, der in der mühsam erworbenen gehobenen Lebensstellung seine
Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und zu vertuschen
suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr überall den starken Antrieb
entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft so widerstreitenden
Interessen der sich immer schärfer sondernden »Klassen« nach Kräften in
Einklang miteinander zu bringen.
Dieser doppelte Standpunkt -- des »Unternehmers und Kapitalisten« und
des »Arbeitersohnes« -- ist es, der den Gedankengängen und Ausführungen
ERNST ABBES auf diesem Gebiete das charakteristische Gepräge gibt. Ihre
Autorität, den Anspruch auf ernste Beachtung aber dürfen sie ableiten
aus der auf anderen Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher
allseitig anerkannten, geistigen und nicht minder auch der sittlichen
Bedeutung und Größe ihres Urhebers. Die erstere befähigte ihn, in
geistvollen theoretischen und experimentellen Studien der angewandten
Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine neue
Grundlage zu geben und in unablässiger Arbeit einen großen Teil des auf
diesem Grunde beruhenden Gebäudes selbst zu errichten. Die Gedanken und
Pläne, die ERNST ABBE in der an _zweiter_ Stelle abgedruckten
»Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen
Werkstätte« seinem älteren Sozius und Freunde CARL ZEISS zuschreibt,
sind für alle mit den Verhältnissen genauer Bekannten ganz unverkennbar
zum großen Teile vielmehr seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen. Und
auch darin war der Name CARL ZEISS gewissermaßen das Pseudonym für ERNST
ABBE, daß das unter jenem Namen gegründete und dauernd weitergeführte
wirtschaftliche Unternehmen -- eben die Jenaer Optische Werkstätte --
ihre gesunde _Grundlage_ wohl dem trefflichen Manne verdankt, der sie
gegründet hatte, daß ihr außerordentlicher Aufschwung seit Anfang der
siebziger Jahre und ihre eigentümliche _Bedeutung_ in wissenschaftlich
technischer wie sozialpolitischer Beziehung aber unzweifelhaft allein
auf ERNST ABBE zurückzuführen ist.
Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die ERNST ABBE --
bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen seines
Freundes CARL ZEISS getauft -- den beiden hiesigen Betrieben gab, ist
die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart. Ich habe unter dem
frischen Eindruck seines Todes in meiner Gedenkrede bei der Trauerfeier
für ihn einen schwachen Versuch gemacht[1];, sie zu kennzeichnen, ohne
sie entfernt erschöpfen zu wollen und zu können.
Das »sozialpolitische System« ERNST ABBES hat einer seiner Kollegen von
der thüringischen Hochschule, dem er im politischen Kampfe oft genug
schroff gegenüberstand, für den er aber durch diese Gegnerschaft
menschlich nicht das mindeste an Bedeutung und Größe eingebüßt hatte,
der Sprachforscher B. DELBRÜCK, in dem Nachruf zusammenzufassen gesucht,
den er dem Dahingegangenen in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft
zu Jena gewidmet hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die
Förderung der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist
gleichgültig.« An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat
nur der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu
regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne irgend
eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese völlige
Ablehnung jedes Eudämonismus gehörte aber nicht etwa bloß dem System an,
sondern zeigte sich ebenso in ABBES Leben. System und Leben war bei ihm
aus einem Guß. Daß es auf das sogenannte Glück des einzelnen nicht
ankommt, hat er aufs großartigste erwiesen in seiner eigenen Person. Es
hat ja oft Männer gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach
einem Leben voll Taten und Sünden in Klöster oder Wälder zurückzogen;
aber daß jemand in der vollen Kraft seines Daseins und Wirkens auf sein
Erworbenes in der Weise verzichtet, wie ERNST ABBE, das ist gewiß etwas
sehr Seltenes. Was er so an sich selbst zur Darstellung brachte,
wünschte er natürlich auch von anderen, wie an einem Beispiel statt
vieler gezeigt sein mag. Er hatte einen Lieblingsgedanken, der ihm aber
schließlich von anderen ausgeredet wurde, nämlich eine Stiftung ins
Leben zu rufen für Söhne der handarbeitenden Klasse, um denselben die
Möglichkeit zu geben, in höhere Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit
wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück des
einzelnen erhöhen -- er nahm vielmehr an, daß unter Umständen das
Gegenteil eintreten könne, indem mancher sich vielleicht in der neuen
Stellung unglücklich fühlen würde: aber ABBE meinte, das Aufsteigen in
höhere Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, und so liege
hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen Dienstpflicht vor, die
wir alle der Gesellschaft schuldig sind.
»Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses ABBE-schen Systems
klar machen will, muß man es vergleichen mit den großartigen
Wohltätigkeitsanstalten der katholischen Kirche. Während dort die
erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage bildet, ist diese
Vorstellung bei ABBE vollständig ausgeschaltet. Ein jeder soll das
bekommen, worauf er Anspruch hat, nicht mehr und nicht weniger. ABBE
wünschte sogar, wo es nur irgend möglich war, einen klagbaren Anspruch
für den einzelnen an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem
System nehmen, so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten
herausgreift, sondern man muß das Ganze ins Auge fassen und seinen
Standpunkt auf der reinen Höhe philosophischer Betrachtung wählen.«
Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen
Veröffentlichungen ERNST ABBES, wie vor allem für den Mann selber, daß
die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, von ihm
im Alter von 54 Jahren verfaßt wurde, also zu einer Zeit, wo er in
seinem beruflichen Wirken auf der Höhe des Erfolges stand und wo er den
entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen Neuschöpfung auch
schon getan hatte. So bedeutet denn die der Zeit nach zweite
»Publikation« (in der vorliegenden Sammlung unter IX abgedruckt) kein
Theoretisieren mehr, sondern sie ist der Ausdruck einer Tat: der
Gründung der _Carl Zeiss-Stiftung_, deren »Verfassung« sie enthält. Alle
übrigen hier gesammelten Schriften, Vorträge und Reden sind ebenso wie
die genannten Gelegenheitserzeugnisse -- mit allen Vorzügen und Mängeln
solcher behaftet. Einige, wie außer den oben erwähnten Vorträgen »Welche
sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm
aufnehmen« (Nr. I), die schöne »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen
Bestehens der Optischen Werkstätte« (Nr. II), der Vortrag »Über
Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie« (Nr. III), dann
aber auch Nr. V (Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und
Nr. VI (Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
Großherzogtum Sachsen) sind sorgfältig redigiert und zum Teil auch
direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter Aufsicht
des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich ihm zu
sorgfältigerer Ausarbeitung nicht die nötige Muße und ich bin gewiß, daß
ERNST ABBE selbst nichts weniger als einverstanden gewesen wäre mit
ihrer Veröffentlichung in der vorliegenden Gestalt. Ich glaubte aber,
gerade diese Vorträge, die sich einerseits näher mit den Verhältnissen
im eigenen Betrieb befassen, andererseits bei der Diskussion der dort
bestehenden Verhältnisse interessante Schlaglichter auf das werfen, was
überall unter ähnlichen Umständen d. h. in industriellen Großbetrieben
gilt oder Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen.
Es sind dies: Nr. IV Ȇber die Grundlagen der Lohnregelung in der
Optischen Werkstätte« (1897), Nr. VIII »Über die Aufgaben des
Arbeiterausschusses« (1902) -- beide schon einmal von mir herausgegeben
für die Angehörigen der Stiftungsbetriebe -- und dann besonders Nr. VII,
der wichtige Vortrag Ȇber die volkswirtschaftliche Bedeutung der
Verkürzung des industriellen Arbeitstages«.
Mit dem letztgenannten Gegenstand beschäftigte sich ERNST ABBE bis in
die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Anstoß dazu durch
Diskussionen über Verkürzung des Arbeitstages im Arbeiterausschuß der
Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten, die zu der erst
versuchsweisen (1900), dann endgültigen (1901) Einführung des
achtstündigen Arbeitstages in deren Betrieb Veranlassung gaben. Bei
beiden Gelegenheiten hatte sich ABBE in »Werkstatt-Versammlungen«
ausführlich zur Sache geäußert. Auf den hier abgedruckten, in der
Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena Ende 1901 gehaltenen,
Vortrag folgte ein solcher über den gleichen Gegenstand bei der
Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik zu
Dresden, September 1902, der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen
sein soll, von dem aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift
vorhanden ist. Einen Nachtrag zu dem Thema gab ERNST ABBE dann später
bei einem der »Referierabende« einer privaten zwanglosen Vereinigung
einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universität Jena; doch war
auch hierüber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten
gründlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes, von der
ERNST ABBE wiederholt behauptete, daß ihre Räsonnements für jeden
logisch Denkenden durchaus zwingend sein würden, hielt ihn das schnell
sich steigernde mit dem Tode endigende Siechtum ab.
Ich habe die mir zur Verfügung stehenden einschlägigen Schriften,
Vorträge und Reden ABBES der Hauptsache nach in chronologischer
Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl Zeiss-Stiftung selbst
aber habe ich mit seinen von ABBE teils für dessen Beratung, teils
hinterher niedergeschriebenen »Motiven und Erläuterungen« geglaubt an
den Schluß stellen zu sollen -- schon aus dem äußerlichen aber
wichtigen Grunde, um es gleich in der Neuredaktion vom 1. Januar 1906
(aber mit den Varianten der ursprünglichen Ausgabe) abdrucken zu können.
Man kann alle übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit
gutem Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl
Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das
sozialpolitische Glaubensbekenntnis ERNST ABBEs seinen praktisch
realisierbaren Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI
abgedruckten Vorträge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut, sind
überhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts-der
andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber namentlich die Rede
»Über die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit« so
charakteristisch in Inhalt wie Form für den Redner als Persönlichkeit,
daß ich gewiß bin, allen Freunden ERNST ABBEs durch deren Wiederabdruck
eine Freude zu bereiten, selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis
der Beweisführung kommen sollten.
Bei der Herausgabe der folgenden Blätter leistete mir Herr G. PAGA,
hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich die Arbeit
angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein nicht
übernommen hätte. Nicht nur die gesamte Überwachung der Drucklegung ist
sein Verdienst, sondern namentlich auch in der Feststellung eines
halbwegs lesbaren d. h. vernünftigen Sinn ergebenden Textes bei den nur
in unvollkommenen Nachschriften vorhandenen Reden und Vorträgen hat mich
Herr PAGA dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verständnis für den
Gegenstand aufs wirksamste unterstützt. Ich erfülle nur eine Pflicht,
indem ich ihm auch an dieser Stelle für seine teilnehmende Mitarbeit
herzlichsten Dank sage.
* * * * *
Für manche Leser ist es vielleicht erwünscht, die an äußeren
Begebenheiten verhältnismäßig arme, an innerem Geschehen dafür desto
reichere Lebensgeschichte ERNST ABBEs in ihren Hauptzügen kennen zu
lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen:
ERNST CARL ABBE wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des Spinnmeisters
einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu seinem 10.
Lebensjahre die dortige erste Bürgerschule. Deren Lehrer, denen die
ungewöhnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen den Vater, ihn auf
das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung) zu geben, wo er im
Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit besonderer Auszeichnung bestand.
Von Ostern 1857 bis ebendahin 1859 studierte ERNST ABBE Mathematik,
Physik, Astronomie und Philosophie an der Universität Jena, wo er sich
besonders an K. SNELL anschloß, von 1859-1861 in Göttingen, wo neben dem
berühmten Physiker W. WEBER der große Mathematiker B. RIEMANN den
stärksten Einfluß auf sein Denken gewann. Dort promovierte ERNST ABBE
1861 mit einem kritischen Beitrag zur mechanischen Wärmetheorie und nahm
dann die Stelle eines Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt
a. M. an, die er aber bald aufgab, um nach Durchführung einiger privaten
Studien auf Veranlassung SNELLS sich 1863 in Jena als Privatdozent zu
habilitieren. Während der Universitätszeit hatten neben der natürlich
sehr geringen vom Vater gewährten Beihilfe Preisaufgaben, Stipendien und
Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden Mittel zum
Lebensunterhalt gewährt. Als Privatdozent erteilte ERNST ABBE Unterricht
an der K. V. Stoyschen Seminarschule, erhielt aber von Anbeginn an auf
Veranlassung von K. M. SEEBECK, dem damaligen Kurator der Universität,
der von ERNST ABBEs hervorragender Bedeutung überzeugt war und ihn auf
jede Weise zu fördern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung zum
außerordentlichen Professor erfolgte 1870.
Mehrere Jahre vorher schon hatte ERNST ABBE begonnen, dem Jenaer
Universitätsmechaniker CARL ZEISS bei dessen auf Konstruktion und
Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bemühungen behilflich zu sein.
Dieses Zusammenarbeiten wurde ein immer engeres, auch der äußere Erfolg
stellte sich bald ein und 1875 trat ERNST ABBE auf dringenden Wunsch von
CARL ZEISS als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf
Grund dieser inneren und äußeren Bindung schlug er im gleichen Jahre die
Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von HELMHOLTZ
angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden physikalischen
Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in Jena für Physik
errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts verbundene,
Professur nicht annehmen zu dürfen. Die ihm durch den Lehrauftrag für
theoretische Physik und Astronomie und die Leitung der Sternwarte
obliegenden Pflichten erfüllte ERNST ABBE bis 1889, wo auf seinen Wunsch
für beide Stellen Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt
ABBE nur noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine
Kräfte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporblühen der Optischen
Werkstätte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten
wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben. 1879
trat ERNST ABBE mit dem Glashüttentechniker Dr. OTTO SCHOTT aus Witten
in Beziehung wegen Beschaffung neuen Materials für die praktische Optik;
dieses Verhältnis wurde ebenfalls bald ein engeres und 1882 siedelte
SCHOTT nach Jena über, um zunächst auf private Kosten ABBEs die
begonnenen Versuche energischer zu fördern. Nach deren Gelingen wurde
1884 von ABBE, SCHOTT UND ZEISS (sen. und jun.) das sogen.
»Glastechnische Laboratorium Schott & Genossen« gegründet, das in den
ersten beiden Jahren seines Bestehens von der preußischen Regierung im
allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber auf
eigenen Füßen stand.
_Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen Leistungen_ ERNST
ABBEs waren:
In erster Linie die Ausarbeitung einer _Theorie der mikroskopischen
Abbildung_ (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte), für die zur Zeit
seines Beginnens auch nicht der geringste Ansatz gegeben war und die
sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden Lehre stellte. Die Grundzüge
dieser Theorie veröffentlichte ERNST ABBE 1873, ihre Ausbildung
beschäftigte ihn mit Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von
seinen eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt von
der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen
Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die lange vergeblich
ersehnte Muße finden möge.
In zweiter Linie ist zu nennen die Begründung einer auf Wissenschaft,
auf strenger theoretischer Vorausberechnung _aller_ Elemente (Radien,
Dicken, Durchmesser, Abstände, Glaseigenschaften usw.) beruhenden
_mikroskopischen Technik_, die bei ihrer außerordentlichen Schwierigkeit
seinerzeit kaum für möglich gehalten wurde (für das Fernrohr war
Entsprechendes in der Hauptsache früher von FRAUNHOFER, für das
photographische Objektiv von SEIDEL UND STEINHEIL erreicht).
An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und
mechanischer _Erfindungen_ bezw. _Konstruktionen_ und zahlreiche
bedeutende _Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen der optischen
Instrumente_ anzuführen. So unter der einen Rubrik die nach ihm
benannten _Refraktometer_ (ca. 1870), der _Beleuchtungsapparat_ zum
Mikroskop (1872), die Systeme der _homogenen Immersion_ (1878/79), die
_Apochromate_ (1886), die _Relieffernrohre_, unter der anderen Rubrik
die Grundlegung der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu
deren Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der
Begrenzungen, »Eintritts-« und »Austrittspupille«), die Theorie der
Lichtstärke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beiträge zur
Theorie der Abbildungsfehler.
Ende 1888 starb Dr. CARL ZEISS, Ende 1889 trat der 1881 als Mitteilhaber
in die Firma eingetretene Sohn Dr. RODERICH ZEISS von der Leitung des
Unternehmens zurück und ABBE blieb bis 1891 alleiniger Leiter. In der
Zwischenzeit, von 1889 bis 1891, wurden die Unterhandlungen betrieben,
die dazu führten, daß am 1. Juli 1891 die von ERNST ABBE schon 1886
geplante, im Mai 1889 zustande gekommene »Carl Zeiss-Stiftung« alleinige
Inhaberin der Optischen Werkstätte und Mitinhaberin des Glaswerks von
Schott & Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am 26. Juli 1896 von
ERNST ABBE vollzogen, am 16. August 1896 landesherrlich bestätigt. Der
Stiftung übermittelte ERNST ABBE 1891 sein ganzes Vermögen bis zur
gesetzlich zulässigen Grenze und behielt sich fürderhin nur die Stellung
eines »Mitglieds der Geschäftsleitung« vor.
Diese legte ABBE im April 1903 nieder, um sich, nach damals noch
gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit,
ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben
hingeben, eine genauere Begründung des Statuts u. a. m. ausarbeiten zu
können. Dem Siechtum ließ sich aber nicht mehr Einhalt tun und der
schnelle Verfall der Kräfte endete am 14. Januar 1905 mit dem Tode.
Jena, 15. Juni 1906.
Dr. S. Czapski.
Fußnoten:
[Fußnote 1: Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier für ERNST
ABBE am 17. Januar 1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl.
auch u. a. die Nekrologe von AUERBACH (NATURWISSENSCHAFTL. WOCHENSCHR.
1905, NR. 9 UND PLUTUS 3. HEFT), CZAPSKI (Verhandl. der Deutschen
Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), KRÜSS (Deutsche
Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. ROHR (Zeitschr. f. Instrumentenkunde
1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II),
WANDERSLEB (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, Nr. 14).]
Inhalt.
Seite
I. Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei
in ihr Programm aufnehmen? (1894) 1-59
A. Steuersystem 1
B. Arbeiterschutz 26
Anhang (Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl
Zeiss-Stiftung«.) 56
II. Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der
Optischen Werkstätte (1896) 60-101
III. Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie
(1897). 102-118
IV. Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen
Werkstätte (1897) 119-156
V. Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898) 157-169
VI. Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im
Großherzogtum Sachsen (1900) 170-202
VII. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des
industriellen Arbeitstages (1901) 203-249
VIII. Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902) 250-261
IX. Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion
von 906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst
Ergänzungsstatut (1900) 262-329
X. Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der
Carl Zeiss-Stiftung (1895) 330-372
Xa. Motive und Erläuterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf,
Titel V (1896) 373-387
Xb. Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu
Titel I und II des Stiftungsstatuts (1900) 388-402
I.
Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr
Programm aufnehmen?
Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21.
März 1894.
A. Steuersystem.
_Meine Herren!_
Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des
Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen.
Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in
diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische
Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und
entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen
Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf
hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine _andere_ werde, als
sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der
ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der
Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind.
Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit
darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von
bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den
nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine
glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden
lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der
letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch
hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner
und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie
auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was
ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls
verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der
Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die
allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen
Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde
wirtschaftliche und soziale Zustände.
Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung
Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die
Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen
Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres
öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse,
als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer
Vorgängerin eingeschlagen worden sind.
Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder
sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen
Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet,
alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu
Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche
Übel als wirklich vorhanden an -- damit aber auch die Verpflichtung,
_positiv_ mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher
Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu
finden man hoffen oder fürchten mag.
Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei
nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die
soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt,
damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht
vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und
sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch
anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun
Zehntel des ganzen Volkes -- sei es auch den einzelnen zum Teil noch
unbewußt -- berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige
tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der
platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher
und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst
überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel
entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege
gesetzlicher Reformen nicht beseitigen _könne_. Und dann wäre denen
recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der
jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden
seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche
daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf
friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder
übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen.
Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der
Sozialdemokratie befunden werden mögen -- _keine_ Ideen haben zu wollen
ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der
Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein,
welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so
müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter
welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr
ihre Hoffnung auf die Verwirklichung _dieser_ Ideen setzen und mehr und
mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion
sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. _Und dann gehört
die Zukunft dem »Zukunftsstaat«!_ Denn daß die Polizeiknüppel schlechte
geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine
Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der
großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß
sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren
Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger
Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann
sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit
denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes
die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht.
So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen:
welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in
ihr Programm aufzunehmen, _damit sie ihren Namen mit Ehren führen
könne?_
Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu
übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine
Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll.
Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht
berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der
volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal
darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser
Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum
anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig
gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas
berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine
eigene _lebendige_ Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich
mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die
sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die
Umstände es mit sich gebracht -- was ich als Student mir nicht hätte
träumen lassen -- daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich
einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst
von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer
fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte -- was
ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist.
Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von
selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche
angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für
weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die
Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen
Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich
einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender
Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises.
Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun
diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und
des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten
müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand
Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese
Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen
können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und
Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des
Interesses der Arbeiter -- und dann habe ich, unabhängig von jeder
Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen
können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des
Gemeinwohls.
Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten
gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer
gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über
die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu
betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich
allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen
in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage
ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer
Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß
auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen
entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin
gestellte Frage -- indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder
das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als
Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer
freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich
dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener
Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben
hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten
und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren
unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der
»Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale
gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch
herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben,
angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die
Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt
war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des
weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner
Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir
durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening
näher gebracht worden sind.
* * * * *
Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte
namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der
entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung
des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich
habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren
sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben
sind, _wirkliche_ Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht
bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der
Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die
auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung
-- wenn die entscheidenden Faktoren nur _wollen_ -- ohne weiteres
eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll
sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren
Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines
jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um
bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die _heutige_
Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer
politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen,
deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von
Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch
nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung
_solcher_ Widerstände.
Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen
gedenke: die _Steuergesetzgebung_, die mit dem »_Arbeiterschutz_«
zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der _Volksbildung_. Ich
beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der
verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr.
_Max Hirsch_, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen
Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist,
daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion
treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im
Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm
der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der
norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten
haben wird.
Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst
angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen -- zu welchem ich das
Folgende anzubringen habe.
Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle
Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu
den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in
Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über
die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart,
welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb,
damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der
Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch
aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend
herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht
geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale«
Partei war. -- Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte
Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche,
um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei
die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich
in der Forderung solcher progressiven _Einkommen_steuer immer noch ein
großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem
nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder
gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den
»Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses
Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine
andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen
werden -- nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen
Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse
zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen
Produktionsweise.
Solche zerstörende Wirkungen -- deren Dasein und fortwährendes Anwachsen
heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird -- sind aber zu
erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller
Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden
fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner
werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt -- den ich
sogleich näher entwickeln werde -- komme ich dazu, dem Programm der
demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine
wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen,
die ich vorgreifend -- um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden
Erörterungen erkennbar zu machen -- dahin formuliere:
Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung _aller
Besteuerung_ des _Arbeitseinkommens_. Anweisung aller Bedürfnisse
von Staat und Reich auf eine _reine Vermögenssteuer_, welche, nach
oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem
Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes -- in der
ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten
Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in
Anspruch zu nehmen.
Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden
Erwägungen.
* * * * *
Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200
Milliarden anzuschlagen sein -- alles zusammen gerechnet, was an
nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar
der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und
alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt
auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch
die Einkommens-und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß
die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme
diese Ziffer hier an -- eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die
Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn
eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde.
Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit
hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen
von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in
Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der
Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren
Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß
alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen
Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer
geschätzt werden nach dem _Nutz_wert oder _Ertrags_wert, den sie für den
Eigentümer haben -- insofern haben, als er entweder selbst sie als
Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck
ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann.
Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem
ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen _Verbrauch_ Mittel der
Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr
eigenartigen Wert: _ohne_ dem Verbrauch oder der Minderung zu
unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem
Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will,
ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an
seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben.
Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des
Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die
Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist
-- Grund und Boden --, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur
insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den
Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des
Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen
Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß,
erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein
_können_, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden --
d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt
und gesteigert sei, damit immer solche sich finden _müssen_, welche
diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen -- und daß
zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz,
dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der
Hand und in die Verwahrung anderer zu geben.
Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen
Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß
der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des
Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man
nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und
Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig
verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den
rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich.
Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was,
wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung
mitbegriffen wird, doch nicht _reiner_ Zins, sondern Äquivalent für
irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist --im
besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht-
oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in
landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht,
ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den
Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige
Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel
zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere
direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen,
Pachtgelder u. dergl.
Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in
Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von
sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? --Da ausschließlich die
menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann
kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden
im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden
durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen
hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte
der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten
oder darleihen.
Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in
Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark
jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der
Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung
dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und
ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber
alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben,
mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe
verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des
Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt
gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft -- alles
eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen
Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und
aller Unternehmer- und Handelsgewinn.
Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in
Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von
Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel
davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die
Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem
Durchschnitt nach, immer _zwei Tage in der Woche_ zu arbeiten für die
Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des
Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß.
Denn zur Bemessung des _durchschnittlichen_ Anteils der einzelnen an
dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den
relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat.
Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege
zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der
Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt
leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat
nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verhältnis zwischen Arbeit
und Kapital für die Gesamtheit der Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit
der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die
zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft,
soweit sie in irgend einer Form arbeitstätig sind -- alle vom letzten
Tagelöhner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten
haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren,
aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen,
welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung nach dem
Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel
»Staat« von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewußten vier Tage
wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch
die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können
Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich
halten, unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den
Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.
Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz gewinnt
seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit der Tatsache der
äußerst ungleichmäßigen -- und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch
immer ungleichmäßiger werdenden -- Verteilung des Besitzes. Eine solche
Bedeutung würde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtvermögen des
Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten
_durchschnittlich_ sich verteilte proportional dem Werte persönlicher
Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener
Zinsherr, nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen
Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch
erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der
Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die
Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen
Bilanz. Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch
nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht
einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft;
sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche -- soweit
es Arbeitstätige sind -- die Renteneinnahme, einschließlich der
Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen
nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur
viel weniger als die normalen 50 Proz. Tatsächlich bedeutet das vorher
gekennzeichnete Verhältnis: effektive Abgabe einer größeren oder
geringeren Quote des natürlichen Arbeitsertrags seitens der großen
Majorität der Arbeitstätigen an die kleine Minorität derjenigen
Miteigentümer am Nationalvermögen, welche die großen Brocken desselben
inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig
tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz.
Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug
zutage.
Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages
durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten
Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je
weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten
Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber
gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter
enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des
»Unternehmergewinns« unterliegt -- kraft der wirtschaftlichen
Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So
ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen
durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten.
Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch
einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen
übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur
Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter der reinen
Frone.
Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des
Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des
Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr beträchtlicher
Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznießern
entfällt, den Eigentümern der sehr großen Vermögen, und dadurch diesen
ein Einkommen verschafft, welches über die Bedürfnisse selbst einer sehr
erhöhten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist
sparsame Leute, die den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken
pflegen. Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum
Verbrauch, der andere -- häufig größere -- Teil wird zurückgelegt und
figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, der
für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von Jahr zu Jahr wiederholt
sich dieser Vorgang. Dadurch wächst das Nationalvermögen, also auch
dessen Zinsabwurf, fortwährend rascher als der effektive Ertrag der
gesamten nationalen Arbeit wächst, und die Tributquote, welche die
Gesamtheit der Arbeitenden der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten
hat, wird stetig größer. Gleichzeitig aber muß dabei die
Ungleichmäßigkeit der Verteilung sowohl von Einkommen wie von Besitz
immer weiter zunehmen, und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender
Teil der gesamten Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen
zufließen. Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes
-- gleichfalls in immer steigendem Maße -- dadurch gelähmt, daß
fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages
der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen
bleibt.
* * * * *
Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen
Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind diese
Einrichtungen sittlich gesund? -- sind sie gerecht und vernünftig? --
sind sie notwendig und unabänderlich?
_Sind sie sittlich gesund?_ -- Nein!
»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« ist nicht nur
ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck tiefer
sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren scheint mir
überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der den Mut haben wird,
beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen einer sittlichen
Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden sein müßten, die ohne irgend
einen anderen Vorzug, bloß weil sie ein genügend großes Vermögen
irgendwie erworben oder ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene
Arbeit in begünstigter Stellung zu leben, nicht etwa von diesem
Vermögen, mittelst dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen,
ohne Minderung seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer.
_Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig?_ -- Nein, wiederum
ohne jedes Wenn und Aber!
Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die Rede sein,
wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine entsprechende
Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. So war es in der Tat
einmal -- vor 200 oder 300 Jahren, also just zu der Zeit, da ein naives
Rechtsbewußtsein Zinsnehmen schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu
dieser Zeit hatte der Zins als Gegenleistung die Übernahme einer
besonderen Verlustgefahr, welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde,
wenn der Eigentümer es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines
anderen gab. Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in
natura selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel
größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu übernehmen,
wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek oder unter
gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher Nutzung
übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in Frage kommt, würde also
eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie verdienen. Und das
gleiche gilt auch für das Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn
wenn jemand ein Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so
würde er, wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach
liegen lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes
durch Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung,
nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende
Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das
Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert
wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und
Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie.
Die vorhin in Rechnung gesetzen 3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade
auf diejenigen Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des
Eigentümers noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern«
Kapitalanlagen.
Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, indem er
seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der Nutzung eines ändern
überläßt, denn er, als einzelner, gewährt damit dem andern einzelnen in
der Tat Vorteile, die er sonst nicht haben würde. Die Gegenleistung
aber, die er in Form von Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem
volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage,
in welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, als
die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver Arbeit
absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt das
Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, statt
eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe einbringt. So klar es
nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft ein redliches Verhältnis
zwischen den _einzelnen_ besteht, so sicher ist es anderseits, daß kraft
derselben die _Gesamtheit_ der Besitzenden als solche die _Gesamtheit_
der Arbeitstätigen als solche _bewuchert_. Denn »die Zwangslage eines
andern benutzen, um sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis
zu den Leistungen stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des
Wuchers.
Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider verdunkelt
durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der Eigentumsbegriff im
Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, deren Lebenshaltung ganz oder
doch in erheblichem Grad von ihrem Anteil am Zinsertrag des
Nationalvermögens abhängig geworden ist. Im Kreise der Besitzenden --
aber auch nur in diesem -- wird nämlich der ursprüngliche, in sich
selbst gegebene Wert von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon
gar nicht mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte
und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich
nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, als
unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller Art, sondern fast
nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, nach dem, was er ohne
Verwendung »abwirft«, und es muß einem erst ein rechtes Stück seines
Vermögens gestohlen worden oder sonst verloren gegangen sein, damit er
merke, daß er noch etwas mehr verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen.
Anders ist der Maßstab noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer,
Handwerker, der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in den
Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine Ersparnisse
jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an, weil er
eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer aufbewahrt. Die
paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind ihm aber ganz Nebensache.
Er schätzt seinen Besitz durchaus unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie
lange kann ich es damit aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden
sollte? -- was kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? -- was kann ich
dafür meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige,
ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende
Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums
ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung des
Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus abzuleitenden
Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz und gar zu den
Symptomen der zunehmenden _plutokratischen Entartung der
Rechtsbegriffe_, von welcher ich im Fortgang meines Referats noch
mehrmals zu reden haben werde.
Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen mit der
Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der Volkswirtschaft gedacht,
ist es voll innern Widersinns und trägt den Keim unabwendbarer
Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen ihm gelingen sollte.
Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu ganz niedrigem
Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines Goldklumpens gewonnen
haben müßte, schwerer als alles Gold der Erde zusammengenommen,
erläutert die physische Unmöglichkeit dauernden Fortbestehens von
Einrichtungen, kraft welcher Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben
sollen, in geometrischer Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der
Koeffizient dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr
und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und
Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten steht
-- deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen Phantasieen als
aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten muß das Fortbestehen
solcher Einrichtungen schon in absehbarer Zeit dem wachsenden
Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, die nichts anderes mehr
sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut zukünftiger, noch ungeborener
Geschlechter.
_Elimination des Zinswesens_ aus dem Wirtschaftssystem der Völker ist
daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf völlige
Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit.
Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: _ist dieses möglich?_ -- oder
sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich -- außer unter
Aufhebung des _privaten_ Kapitalbesitzes?
Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa
gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb
zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit
beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein.
Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des
privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation
verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des
Zinsnehmens durch dessen Aufhebung.
Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte Wort: _Gebt dem
Kaiser was des Kaisers ist!_
Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges
Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben
einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein Vermögensstück
nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern nur _als_ Teil
eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung in den
Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen
Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb wolle er diesen
Ertrag, soweit er _reiner_ Zinsertrag ist, nicht als ihm, dem zufälligen
Eigentümer, zukommend ansehen und für sich in Anspruch nehmen, sondern
ohne Murren ihn abliefern an den, der der eigentliche Urheber und
Eigentümer dieses Ertrages ist -- an den _Staat_.
Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist in der Tat
mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, gleich den Körnern in
einem Sandhaufen. Wie im lebendigen Organismus die Zellen kraft ihres
Zusammenhangs und ihrer Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen
Funktionen ausüben, welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als
selbständige, einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen auch
in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und Arbeitskraft
des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens und der nationalen
Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, die ihnen nicht an
sich zukommen. Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht
unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des
Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der
Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen.
Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat.
Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden Umstand,
daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren könne, ohne eigene
Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die Herausgabe an einen andern ihn
in Frage stellt, immer erst in ein Stück Papier verwandelt werden muß.
Pacht- oder Mietsvertrag, Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die
unentbehrlichen Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem
Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen nicht;
es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung der Besitz
gegeben werden kann, wenn ein anderer seine wirtschaftliche Nutzung
übernehmen soll. Dafür zeugt das »Papier«.
* * * * *
Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen
Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an die Gesetzgebung:
in Form einer _Vermögens_steuer den Zinsertrag des Nationalvermögens,
den die Besitzträger der einzelnen Stücke regelmäßig einheben, für den
Staat heranzuziehen und -- abgesehen von der Ansammlung eines
beschränkten Reservefonds -- _fortgesetzt zur Aufwendung zu bringen_
durch Bestreitung der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle
und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten das
Gemeinwohl dringend fordert.
Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber des
Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: wo etwa noch
»was Steuerbares« zu finden sein möchte, und allerlei Sophismen helfen
müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, welches angesichts feierlicher
Zusagen sich dagegen sträubt, daß immer wieder »die Masse es bringen«
müsse. _Hier_ liegt das gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen
Deutschlands, bei welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen
sich aber nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein
Steuerobjekt, dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse
ganz ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der
Wirtschaftstätigkeit _in der Form_ von »Steuer« erhoben werden muß, in
Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches,
rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem abgefordert
werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner eigenen Arbeit selbst
erworben hat.
* * * * *
Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner
Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich
den _ganzen_ Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und
demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den
jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß
für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte
vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung
sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der Allgemeinheit an
der Erleichterung des Ansammelns _kleiner_ Vermögen würde der Staat
solchen gegenüber auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten. Im
übrigen könnte zwischen den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied
nicht anerkannt werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des
Eigentumstitels ist gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das
eine in das andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden
haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als einziges
ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel und als
letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; das Eigentum _an_
Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung von Leibeigenschaft und
Hörigkeit ein Eigentum wie jedes andere geworden. Solange diese
bestanden, war allerdings der Eigentümer von Grund und Boden vor allen
andern Eigentümern dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer
ungefähr proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes
beliebig große Stück _selbst_, mit seinen eigenen Armen, gerade so
nutzen konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch
zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht
Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der wie
jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe fremder
Personen zu produzieren. -- »Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!« muß
also allen gegenüber gelten.
Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf
wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur
darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten
Steuern -- von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen -- und die
Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen
jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses
Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden
und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß
mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine
Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen
Nationalvermögens eintreten sollte -- was übrigens wohl, außer in
Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht.
Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die
unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher
aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat
von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des
Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum
vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden.
Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich
veränderte Bedingungen gestellt sein. -- Solange alle Einnahmen in der
Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für
die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die
Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also
aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben
allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige
Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch
aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser _eigenen_ Einnahme
sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen,
sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur
vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der
ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit
hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben
in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und
Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur
Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen.
Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß
auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange
als das jetzige ist -- welches, dicht am Existenzminimum stehend,
durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier.
Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher
Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade
in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe
auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und
moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen
Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor
völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen
das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des
platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland
gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für
den zukünftigen =reichen= Staat!
* * * * *
Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher
Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer
besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar
in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon
zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro
Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben.
Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden
dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von
Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark
verkürzten Nettoertrages der Arbeit -- dazu gäbe es viele Wege.
Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird:
daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch
anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich
eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter
diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren
Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen
mehr wachsen wollte -- und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des
Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf
der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher
verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft
nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte
dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit
auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein
Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes,
der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es
mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe,
würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung
seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt
bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang
sich wieder ersetzt hätte.
Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der
reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen
Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen
_Luxus_steuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu
veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie
objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich
benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der
Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder
benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des
Nationalvermögens -- wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. -- dem
Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen
Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine
volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter
dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt
abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit.
Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht
egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich
machen will. -- Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen
Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso
folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen,
die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht
unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich --
und damit enden, als _steuerbaren_ Luxus nicht etwa dasjenige zu
bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich,
sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den
Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind -- obwohl darin für
viele fast das -- einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was
ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet.
Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber
nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen,
setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung;
denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten
die Steuern nichts einbringen.
Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die
Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es
gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder
weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein
Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld -- was allerdings
ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen
nicht existiert. -- Weder die Reichen, die für jede Million ihres
Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten,
noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden,
brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und
monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche
Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter
Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller
Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem
Luxus behielte -- mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese
Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz
seines Vermögens zu finden hätte -- wie es vordem doch auch gewesen ist.
Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung,
gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen
eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe
vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit einmal diese Wege
außerhalb des Gesichtskreises der lebenden Generation liegen, darf also
nicht mehr untersucht werden, wieviel von solchen großen Vermögen durch
redlichen Erwerb irgend einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat,
durch »Bauernlegen«, durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher
zusammengebracht sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum
der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des Rechts aber
verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund welcher die
Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt immer neue Übel
erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der
Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen
rechnen mag -- die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit
gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz
gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.
Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein _Recht_ auf zukünftige Vorteile,
welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen ihm bringen würde,
oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, weil es ihm bisherige Vorteile
erhalten würde. Sollte aber etwa unter dem Namen des Rechts das
Klassen_interesse_ derjenigen Stände und Volkskreise, welchen die
gegenwärtigen Einrichtungen zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld
geführt werden -- dann müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das
Deutsche Volk? Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen
ehemaliger Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger
die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? Sind es
die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten Wohlstandes der
Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft und begünstigt durch die
bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu mehr oder minder großem Reichtum
gelangt sind?
Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch die andern --
sondern mit beiden zusammen _auch_ noch von den fünfzig Millionen die
neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl nach in täglicher strenger
Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist ganz geringem persönlichen
Anteil an den Gütern einer erhöhten Kultur, und die, jeder einzelne von
ihnen bedeutungslos wie der Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit
das große Reservoir abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und
geistige Aktion des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung
seines Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft -- die breiten
Schichten der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die
Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten _nur_ wie Blüten und
Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen Blüte und Frucht ihre
Nahrung ziehen.
Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des _allgemeinen_ alle
Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls kein Staatswesen eine
wichtigere Aufgabe haben kann als die Sorge, Wurzel und Stamm seines
Volkstums dauernd gesund und kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl
nackte Klasseninteressen allen Bestrebungen entgegen, welche auf
Beseitigung der am Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde
damit die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein:
_Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen bevorzugter
Stände!_
Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes der
Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, scheint
es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische Partei, die eine
»Volkspartei« sich nennt, _ihre_ Bemühung um Einwirkung auf die
Gesetzgebung deutlich unter _diese_ Fahne stelle und in diesem Sinne die
hier angeregte Reform der _Steuer_gesetzgebung in ihr Programm aufnehme.
Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine politisch
radikale Partei geschehen -- radikal in dem Sinne: durch keine
Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel zu gehen und
nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli me tangere. Alles was
heute rechts von uns steht, ist als Partei unter den gegenwärtigen
Umständen durchaus unfähig, _wirkliche_ soziale Reformen in die Hand zu
nehmen, weil jeder Versuch dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von
Anfang an innerer Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen
Parteien aber brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen
unentbehrlich scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in
konservativen Kreisen -- wie allerlei Erscheinungen in der konservativen
Presse erkennen lassen -- neuerdings ein sehr bemerkenswertes
Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung zu finden
ist, soweit sie in Industrie und Handel zum Vorschein kommen, so nützt
dieses doch sehr wenig. Den Industrie-und Finanzbaronen von ihren
Privilegien manches abzuknöpfen, wäre man in diesen Kreisen schon
bereit; käme aber einer, der meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens
dürften auch die Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich
heißen: ja, Bauer, das ist was ganz anderes! -- Von dieser Seite ist
also nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten.
Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung eines
derartigen Programms -- zumal wenn ihm noch einiges hinzugefügt würde,
was ich in der Fortsetzung meines Referats beizubringen gedenke -- den
Beginn einer wirksamen und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. -- Mit Polemik
sie bekämpfen zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches
Unternehmen. Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien
kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den Philister
höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache hinwegtäuschen,
indem man ihn glauben macht, daß es sich nur um solche »Theorien«
handele -- der unwiderstehlichen Kraft der Kritik aber, welche die
Sozialdemokratie an Einrichtungen und Zuständen übt, kann man damit
nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. Denn diese Kritik hat nicht Meinungen
und Theorien zum Gegenstand, sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft
man nicht aus der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr,
wenn man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der realen
Ursachen, auf welchen sie beruhen.
So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen früher
ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur _wirklichen_
Bekämpfung der Sozialdemokratie.
B. Arbeiterschutz.
_Meine Herren!_
In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung der damals
empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, daß eine Quelle nicht
abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände und sie begleitender sozialer
Übel _wirklich_ gegeben ist in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen
Kapital und Arbeit, und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der
Wirtschaftstätigkeit das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus
einer dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem
unentbehrlichen Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte
Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich habe dann aber
weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen Wirkungen dieses
Verhältnisses nicht begründet sind in seinem Charakter selbst, d. h. in
der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit und auch nicht in dem persönlichen
Eigentum am Kapital, also der privatkapitalistischen Produktion, und daß
sie sogar nicht einmal eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen
Besitzverteilung sind, sondern ausschließlich entstehen durch das
Zusammentreffen dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer
privaten _Zins_wirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus _dieser_
Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden
Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne
sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des
gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und
hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der
Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus
direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine
Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des
Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung
zu entlasten.
Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich heute auf die
Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, welche ihrem Wesen
nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis zwischen Besitz und
Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis verschiedener Klassen der
Arbeitstätigen zueinander beruht.
Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag
vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller
nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser
Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der
Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den
Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit,
oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt. Beides, diese
Scheidung der Funktionen und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als
Arbeitswerkzeug, ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen
Zusammenhang entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge derselben
gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital.
Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz und vor 100
Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, für alle von
wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach der Natur des
Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren nur der Landbau in
denjenigen Bezirken, in welchen das Recht des Eroberers gegenüber den
Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise besondere
Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit einzelner von anderen
herbeigeführt hatten, im übrigen aber nur ganz vereinzelte Gewerke, wie
z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung der Metalle und anderer
Rohprodukte, die Schiffahrt u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der
physischen Kraft der einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches
Zusammenarbeiten vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener
ursprünglichen Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit
Lehrling und Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung
der Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein
Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete und
wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder
Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei dieser
Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge und Gesellen,
standen aber dem Meister nicht als eine andere Klasse von Arbeitern
gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr nur die Vorstufe und
Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, die der Regel nach auch alle
erreichten; und ihre zeitweilige Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die
Botmäßigkeit des Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung
des Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl
wirtschaftlicher als vielmehr sittlicher Art.
Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters im Gewerbe
und das ihm Entsprechende in Landbau, Handel und Verkehrswesen noch
überall vertreten, wo Kleingewerbe irgend einer Art sich erhalten hat.
Überall aber sehen wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit
zurückgedrängt und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor
einer ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere oder
kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel mehr, als
jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden könnten, als dauernd
unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern tätig sind -- in
besonderen Arbeitsstätten getrennt von ihren Familien, mit weitgehender
Teilung der verschiedenen technischen Verrichtungen für jedes einzelne
Arbeitserzeugnis und unter Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller
Maschinen, großer Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch
vorangegangene Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser
Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung
eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von
Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen
zusammengefügt werden -- alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern
nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche
Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt. Dabei
gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen
Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer
persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als
Unselbständige in seinem Dienst stehen. Es sind die geistigen Kräfte der
Organisation, welche nicht nur die Gliederung und das richtige
Zusammenwirken der einzelnen Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und
regeln, sondern zugleich immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben
wirtschaftlicher und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und
endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerkstätigkeit des
Ganzen einverleiben. -- Also die gemeinsame organisierte Arbeit vieler
gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes.
Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, um
auch sofort zu wissen, _warum_ das Kleingewerbe von dem Großbetrieb
zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter zurückweichen muß. Nicht der
Vorteil der Größe an sich macht es; der rein ökonomische Gewinn
verminderter Unkosten bei größerem Betriebsumfang ist durchaus die
Nebensache. Die Organisation ist es, welche die weit größere, durch
nichts anderes zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich
verschiedene Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, die
vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen Fähigkeiten
und verschiedener Ausbildung getragen werden, in solcher Art zum
Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig ergänzen und dadurch den
wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter Körperkraft und
geistiger Potenz hervorbringen. -- Zugleich wird auch ersichtlich, daß
nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern
umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten
Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von
Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat. Die
Dampfmaschine, als Werkzeug einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding
von der Welt, viel weniger wert als der einfache Hammer; erst als
Werkzeug der gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren
Körperkräfte. Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen
konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische
Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion
-- und umgekehrt.
* * * * *
Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der neuen
Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat und immer weiter
hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind zum Teil durchaus
unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische Moment in aller Arbeit, die
Freude am Schaffen selbst, die daraus entspringt, daß man seine Arbeit
wachsen und allmählich ein Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen
Arbeiter infolge der Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr
lebendige Anschauung, nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum
Bewußtsein bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches, von
anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus einer Quelle
unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele die Arbeit zur
pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags gemacht. Dazu kommt noch
der Verlust der wohltätigen Anregungen, welche die Möglichkeit eigener
Initiative gewährt, und das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der
strengen zeitlichen Gebundenheit der Arbeit und aus der notwendigen
Unterordnung unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben.
Die Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile,
oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der Arbeit der
einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, macht die
Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal wenn noch die sehr
gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Maschinen
hinzukommt, zu einer Ursache geistiger Abstumpfung machen. Die
Einseitigkeit der Beschäftigung aber, welche für lange Zeit immer
dieselben Organe in Anspruch nimmt, ist geeignet, offensichtliche
Nachteile für das körperliche Wohl hervorzubringen.
Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, nicht nur
hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und
körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein
technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen
Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des
Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen
steigert für _diese_ Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in
hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit
gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel
besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet
und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige
Verrichtungen erfordert. -- Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen --
von denen ich einige in dieser Versammlung sehe -- erinnern sich noch
der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung
der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie
wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre
Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei,
zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall- und
Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt
waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit
allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige
erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch
mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung
steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit,
sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung.
Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der
physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten
wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige,
geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und
kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte
herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar
ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und
tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein
Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz
außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker
eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist.
* * * * *
Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform
charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und
Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden
ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar
an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche
Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben,
durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in _diesem_ Sinn ist
also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden.
Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen
Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den
Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so
besteht nun die _soziale_ Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße,
als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes
hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei _Klassen_, von ganz
verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und
Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit
der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit -- Was viele
Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des
Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich
unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als
das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird,
soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau,
der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit
auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich
vollziehen mag.
Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der
Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform
begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats- und
Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels
vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten
Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten
Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der
eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem
Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also
gar nichts zu tun mit der _privat_-kapitalistischen Produktion, sondern
nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch
im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute
ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht
zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der
Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus
der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse
entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige
Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln -- was der heutige Staat aber
gleichfalls kann, wenn er will.
* * * * *
In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter,
liegt aber auch der einzige wirkliche _Klassen_gegensatz, d. h.
Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem
wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt.
Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen
nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz
zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit,
und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen
der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber
entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide
Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der
Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen,
gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und
viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts
arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein
kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind
Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag
auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen
würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen;
hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind
sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der
Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über
den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn
einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des
Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche
Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. -- Auf
der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit,
beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen
-- und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm
und reich -- aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das
wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt
lassen -- wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe.
Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen
Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit zwischen
Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, einen wirklichen
Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen
wirtschaftliche und soziale Interessen bestimmter Personenklassen in
unvermeidlichen Gegensatz stellt. Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen
nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur
ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der
ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der
vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in
irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die
Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der
Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen
als Arbeitstätige dem Kapital genau so _gegenüber_, wie ihre Arbeiter,
weil sie ja den Zins nicht bekommen, den das Kapital verlangt, sondern
mit den Arbeitern zusammen ihn aufzubringen helfen müssen; trotzdem aber
stehen auch sie als Unternehmer zu den unselbständigen Arbeitern in
deutlichem Klassengegensatz hinsichtlich persönlicher und
wirtschaftlicher Interessen. Und wenn nun in vielen Fällen Kapitalist
und Unternehmer in einer Person zusammentrifft, wie z. B. beim
Gutsherrn, der sein Land selbst bewirtschaftet, oder beim Industriellen,
der nur mit eigenem Vermögen arbeitet, so ist auch in diesen Fällen der
_Klassen_gegensatz nicht zu suchen in dem Verhältnis des Kapitalisten
zum Arbeiter, sondern nur in dem des Unternehmers zum unselbständigen
Arbeiter.
Obwohl ich diese Unterscheidungen nur zum Hausgebrauch mir zurechtgelegt
habe, zur eigenen Orientierung in den verwickelten Erscheinungen meines
Beobachtungskreises, muß ich hier doch ausdrücklich auf sie hinweisen,
um die Gesichtspunkte meiner Ausführungen genügend erkennbar zu machen.
-- Die Sozialdemokratie beurteilt das Verhältnis von Kapital und Arbeit
(von anderen Parteien ist nicht zu reden, weil sie es gar nicht
beurteilen) von dem ganz einseitigen Standpunkt des Klasseninteresses
der Arbeiter im engeren Sinn und sie kommt so dazu, den unpersönlichen
Interessengegensatz von Kapital und Arbeit zu einem persönlichen
Klassengegensatz zwischen Kapital_isten_ und Arbeit_ern_ zu stempeln --
in welchen sie nun die heterogensten Dinge hineinpackt, alles unter der
ganz äußerlichen Rücksicht, daß dadurch dem Arbeitsertrag der
eigentlichen Arbeiter Abbruch getan wird. Sie verdunkelt sich dabei
vollkommen die Ursachen der Übel, die sie beseitigen will, und versperrt
sich im besondern die Erkenntnis, daß es _zwei_ ganz verschiedene
Stellen sind, an welchen der wirtschaftlich-soziale Schuh drückt -- zwei
Stellen, die, zwar äußerlich dicht nebeneinander, doch auf ganz
verschiedene Art krank sind und durchaus verschiedene Heilmittel
erfordern, keineswegs mit einem Universalmittel kuriert werden können.
Aus vorhin gesagtem entnehmen Sie schon, daß meine Ansicht dahin geht:
es werde die organisierte Arbeit mehr und mehr zur Herrschaft über das
ganze Wirtschaftsgebiet gelangen und also zuletzt das _ganze_ Volk in
die vorher besprochene Scheidung zwischen selbständiger und
unselbständiger Arbeit hineinziehen, soweit nicht etwa in einzelnen
Kreisen der Wirtschaftstätigkeit -- wie es für den Kleinbetrieb des
Landbaues wohl denkbar scheint -- der Übergang zur organisierten Arbeit
ohne völliges Aufgeben der Selbständigkeit der einzelnen möglich ist.
Nun gibt es allerdings noch manche, sogar noch Parteien, welche glauben
oder doch zu glauben vorgeben, es könne dieser Entwicklungsprozeß zum
Stillstand, gebracht, vielleicht sogar dem Kleingewerbe aller Art ein
Teil des jetzt verloren gegangenen Terrains zurückerobert werden. Ich
sehe aber in dieser Meinung, da wo sie aufrichtig gehegt wird, die
denkbar größte und auch schädlichste Illusion, zu welcher die Täuschung
über die wahren Ursachen einer wirtschaftlichen Erscheinung nur immer
führen könnte. Wer aber die erwähnte Umwandlung der Arbeitsform auf
einem einzelnen Arbeitsgebiet mit erlebt und persönlich mit äußerstem
Widerstreben ihrem Fortgang hat folgen müssen, für den kommt zur
verstandesmäßigen Erkenntnis ihrer Notwendigkeit und Unwiderstehlichkeit
auch noch die subjektive Gewißheit, daß sie zum Stillstand bringen zu
wollen das gleiche besagt, wie ein Versuch, die Flutwelle im Ozean
aufzuhalten. Man mag menschlich alle Teilnahme haben für die, welche im
Kampf zweier Wirtschaftsformen zwischen Hammer und Amboß geraten sind;
dieses kann aber die Überzeugung nicht ändern, daß alle Versuche, für
das Kleingewerbe noch etwas zu retten -- nicht nur die kleinen und die
großen Kniffe, wie Schikanieren von Konsumvereinen, Zünftlerei,
Judenhetze u. a. m., sondern leider auch die an sich verständigen und
ehrenwerten Bestrebungen zur innern Hebung des Handwerks -- doch nichts
weiter mehr sind als: Maßnahmen zur Verlangsamung eines Todeskampfes.
Die Zukunft gehört allein der organisierten Arbeit, und zwar auf allen
Gebieten wirtschaftlicher Tätigkeit, Handel und Landbau nicht
ausgeschlossen. In 30 oder 40 Jahren wird vom eigentlichen Handwerk
gewiß nichts mehr übrig sein als kleine Inseln solcher Arbeitstätigkeit,
die entweder auf ganz individueller Kunst beruht oder ganz individuellen
Bedürfnissen dienen will und aus dem einen oder dem anderen Grund immer
Einzelarbeit bleiben muß.
An diesem Urteil können auch Erwartungen mich nicht irre machen, die
neuerdings von sehr beachtenswerter Seite ausgesprochen wurden im
Hinblick auf die Hilfe, welche das Kleingewerbe von der erleichterten
Benutzung der Naturkräfte infolge der raschen Fortschritte der
elektrischen Kraftverteilung sehr bald zu hoffen haben werde. Die
Berechtigung solcher Erwartungen an sich durchaus zugegeben, wird diese
Hilfe doch nicht der Erhaltung und Ausbreitung des eigentlichen
Handwerks zugute kommen, sondern nur dem Übergang vieler vom Handwerk
zum Klein-Unternehmertum und der Konkurrenzfähigkeit des letzteren
gegenüber der Großindustrie. Die Verwendung von elementarer Kraft führt
überall, wo sie überhaupt einen Vorteil bringt, aus der handwerksmäßigen
Arbeit heraus und drängt zur organisierten Arbeit, sei es auch in
kleinerem Maßstab. Wie wichtig es nun in mehreren Beziehungen sein mag,
daß auch kleine Unternehmungen, die nur 10 oder 20 Personen vereinigen,
neben den großen, in denen Hunderte tätig sind, noch existenzfähig seien
und daß innerhalb des Unternehmertums noch eine Konkurrenz unter vielen,
kleinen und großen, möglich bleibe, so gering ist die soziale Bedeutung
dessen in bezug auf die Hauptsache, die zunehmende Scheidung aller
Arbeitstätigkeit in selbständige und unselbständige. Denn daß durch die
Möglichkeit kleiner Betriebe eine etwas größere Zahl von Personen als es
sonst sein könnte noch selbständig erhalten wird, ändert nichts daran,
daß die Zahl dieser Selbständigen schließlich doch nur ein ganz kleiner
Bruchteil der Gesamtzahl aller Arbeitstätigen bleiben kann.
Ist man aber zu dem Einsehen gelangt, daß das Alte unabänderlich
verloren ist und ein Neues notwendigerweise an seine Stelle treten muß,
so gilt kein Sträuben und kein Lamentieren mehr, sondern nur die
besonnene Erwägung: wie die Verluste zu ersetzen, die Nachteile des
Neuen unschädlich zu machen, seine Vorzüge aber voll zur Geltung zu
bringen seien.
Wie meine vorherige Gegenüberstellung zeigte, ist der Verlust in der Tat
sehr groß, zumal in Hinsicht auf die ethischen Faktoren menschlicher
Tätigkeit, also auf ideale Güter des Lebens -- wofern man diese nicht
nur bei dem bevorzugten Teil, sondern auch bei dem zurückgesetzten sehen
will. Aber noch viel größer ist der Gewinn, den das Neue -- und zwar
keineswegs nur nach der materiellen Seite hin -- erbracht hat und noch
weiter zu erbringen in Aussicht stellt, und der Überschuß ist groß
genug, um alle Güter, die mit dem Alten verloren gegangen sind, durch
entsprechende Güter vollwertig zu ersetzen -- wenn man es nur darauf
anlegen will.
* * * * *
Nach den Erfahrungen dieses ganzen Jahrhunderts in allen den Ländern,
die von der Umwandlung der Arbeitsform schon ergriffen wurden, kommt
aber diese günstige Bilanz, sofern sie nicht nur für einzelne oder für
einzelne Klassen, sondern für die ganzen Völker einen wohltätigen
Überschuß ergeben soll, nicht von selbst zustande -- etwa als die
natürliche Resultante aus dem Wettstreit zwischen allen Einzel-Egoismen,
wie die alte Nationalökonomie vermeinte. Angesichts der offenkundigen
Wirkungen des ungezügelten Industrialismus in allen Ländern ist darüber
kein Wort mehr zu verlieren. Und es wäre doch auch allzu merkwürdig,
wenn bloße Triebkräfte des Eigennutzes, weil sie zwischen
Gleich-Mächtigen ein notdürftiges Gleichgewicht zu erhalten ausreichen
mögen, dasselbe Resultat auch ergeben hätten oder ergeben könnten in
einem Interessenstreit, bei welchem der eine Teil von vornherein alle
Attribute wirtschaftlicher Übermacht auf seiner Seite hatte. Nur der
Staat, als Vertreter und Organ der Interessen der Gemeinschaft gegenüber
denen aller einzelnen und aller Klassen, kann in seiner _Rechtsordnung_
die Garantien dafür schaffen, daß auch in dem wirtschaftlichen Streit
zwischen Starken und Schwachen die Resultante noch dem Gemeinwohl diene.
Gegenüber einer Veränderung der Volkswirtschaft, welche mehr und mehr
darauf hindrängt, neun Zehntel des ganzen Volkes in persönliche und
wirtschaftliche Abhängigkeit von der übrigbleibenden kleinen Minderheit
zu setzen, kann dem Staat auch keine wichtigere Aufgabe zugewiesen
werden als die, seine _Rechtseinrichtungen_ in bezug auf dieses neue
Verhältnis so auszubauen, daß aus ihm keine das Volk zerstörende Wirkung
entspringen könne. Das Ziel aber, welches hier aller Staatskunst gesetzt
ist, steht klar vor Augen: es muß sich darum handeln, denjenigen Stand,
der als Nachfolger des Handwerkerstandes und bald als dessen einziger
Erbe die körperliche Arbeit in der Wirtschaftstätigkeit der Nation zu
leisten hat, _auf ein solches wirtschaftliches Niveau und auf solche
Rechtslage zu erheben_, daß er, trotz der Unselbständigkeit der
einzelnen bei ihrer Arbeit, die feste, gesunde Grundlage des Volkslebens
an _Stelle des alten Handwerks_ zu bilden vermöge.
Bis heute ist in dieser Richtung überall noch sehr wenig geschehen, --
kaum mehr als die ersten Schritte, deren Hauptwert auch einstweilen noch
darin besteht, daß sie die grundsätzliche Anerkennung einer sozialen
Aufgabe des Staates ausdrücken. Und wenn auch Deutschland auf diesem
Gebiet anderen Ländern zurzeit in einigen Punkten sogar um ein geringes
voraus ist, so liegt doch auch hier im großen und ganzen noch der
Zustand vor, daß die Rechtsbildung und die Rechtseinrichtungen hinter
der Entwicklung der tatsächlichen Verhältnisse _gänzlich zurückgeblieben
sind_. In den wichtigsten Punkten steht das neue Verhältnis zwischen
selbständiger und unselbständiger Arbeit noch unter Rechtsanschauungen,
die zum ausschließlichen Vorteil des einen Teiles dem alten Verhältnis
zwischen Meister und Gesellen, wenn nicht gar dem zwischen Hausherrn und
Dienstboten, ganz äußerlich abgeguckt sind und auf die total veränderte
Sachlage passen wie die Faust aufs Auge -- im übrigen aber ist alles
noch reines, ungestörtes Faustrecht.
* * * * *
Die bürgerlichen Parteien haben meist in einer geflissentlich
antisozialen Auffassung des Staates und der Staatsaufgaben die richtige
und einzige Waffe zur Bekämpfung der Sozialdemokratie zu finden
vermeint. Diese Auffassung, welche allen tatsächlichen Erscheinungen zum
Trotz, daran festhält, die Vergesellschaftung der Menschen im Staat
durchaus unter dem Bild des Sandhaufens betrachten zu wollen, in welchem
die Quarzkörner auf- und nebeneinander liegend nur durch die
mechanischen Vorgänge von Druck und Reibung in Wechselbeziehung stehen,
hat im besondern die Freisinnigen Parteien dazu geführt, alle
Einmischung des Staates in die wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht
sowohl unter dem Gesichtspunkt der Ausübung notwendiger
organisatorischer Funktionen anzusehen, als vielmehr unter dem einer
Erweiterung der Polizeibefugnisse des Staates, welcher gegenüber die
Freiheit der Quarzkörner, sich nach Belieben drücken und reiben zu
können, im Namen bürgerlicher Freiheit zu wahren sei. In jüngster Zeit
hat aber, wie wir aus vielen Anzeichen wissen, auch in diesen Kreisen
die Ansicht, daß es doch nicht ganz so sei, mehr und mehr Boden
gewonnen, und von vielen Seiten her wird jetzt innerhalb der
Freisinnigen Volkspartei die Aufstellung eines positiven Programms für
die Mitarbeit zur besseren Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse
angeregt. Auch die Thesen von Max Hirsch, die in unserem Kreise schon
besprochen wurden, geben dieser Auffassung Ausdruck und stellen für
diesen Zweck mehrere konkrete Programmpunkte hin. Wir unserseits sind
mit allen diesen Punkten sachlich einverstanden und meinen nur, soweit
es sich um einzelnes handeln soll, es müßten ihrer noch mehrere sein.
Viel wichtiger aber als alle Einzelforderungen scheint mir zurzeit, daß
die Freisinnige Volkspartei für ihre Stellungnahme zu den
wirtschaftlichen Fragen ein _allgemeines_ Programm annehme, in welchem
ein deutlicher Gesichtspunkt für die Beurteilung alles einzelnen
enthalten ist und welches den Rahmen gibt, innerhalb dessen konkrete
Forderungen mehr und mehr auszugestalten sind.
In diesem Sinne schlage ich Ihnen vor, daß wir, einstweilen ohne
Erörterung ganz spezieller Punkte, zur Aufnahme in das Parteiprogramm
der Freisinnigen Volkspartei das Folgende, als allgemeine Forderung an
die Gesetzgebung des Reichs, empfehlen:
Fortbildung der Reichsgewerbeordnung und der Arbeiterschutzgesetze
zu einem wirklichen _Arbeiter- und Unternehmerrecht_, welches das
Verhältnis zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit auf
allen Gebieten der Wirtschaftstätigkeit unter Gesichtspunkten
öffentlichen Rechts regelt -- nach der persönlichen Seite hin den
unselbständigen Arbeiter sichert gegen den Mißbrauch seiner
Abhängigkeit zur Beschränkung seiner persönlichen und bürgerlichen
Freiheit -- nach der wirtschaftlichen Seite hin jede dem Gemeinwohl
schädliche Ausnutzung der Volkskraft verhindert und im besondern
den Unternehmergewinn haftbar macht für Erfüllung sozialer
Pflichten, die aus dem wirtschaftlichen Verhältnis von Unternehmer
und Arbeiter sich ergeben.
Indem ich zur weiteren Rechtfertigung dieses Verlangens übergehe, komme
ich natürlich auf mancherlei einzelne Forderungen zu sprechen, die darin
begriffen sein müssen. Es geschieht dieses aber wesentlich nur im Sinne
von Erläuterung und Exemplifikation, keineswegs mit dem Anspruch, dabei
solche Einzelforderungen für den Ausbau des allgemeinen Programms schon
zu formulieren.
* * * * *
Ich betrachte zunächst die persönliche Seite des Verhältnisses zwischen
Unternehmer und Arbeiter.
Selbstverständlich legen die Anforderungen aller organisierten Arbeit
dem einen Teil in bezug auf alles, was seine Arbeitstätigkeit betrifft,
eine weitgehende Unterordnung unter den andern, zur Organisation und
Leitung berufenen Teil oder dessen Organe auf und mancherlei
Einschränkungen individueller Freiheit, die das geordnete
Zusammenarbeiten vieler, zumal in großen Betrieben, unerläßlich macht.
Hiervon abgesehen, muß aber jede unbefangene Erwägung zu dem Schluß
führen: daß dieses Verhältnis, soweit der einzelne dem einzelnen
gegenübersteht, ein rein bürgerliches Vertragsverhältnis geworden ist,
in welchem Leistung und Gegenleistung völlig sich decken und keinerlei
Rest zwischen sich lassen, der durch etwas anderes als durch Arbeit oder
Bezahlung ausgeglichen werden müßte -- also seitens des Arbeiters etwa
durch persönliche Dankbarkeit, Unterordnung oder Rücksichtnahme
außerhalb seiner Arbeitstätigkeit.
In weiten Kreisen der oberen Stände -- in Deutschland wenigstens --
steht dieser Auffassung eine ganz andere Meinung noch entgegen, die
jenes Verhältnis unter dem Schild: Arbeit_geber_ zu Arbeit_nehmer_, oder
unter dem noch deutlicheren Namen »Brotherr« für den ersteren,
interpretieren will als Quelle von weiteren Rechten und Ansprüchen
zugunsten der Unternehmer und aus dieser ableitet eine persönliche
Verpflichtung der Arbeiter zu Gehorsam und Botmäßigkeit in _allen_
Angelegenheiten, namentlich auch hinsichtlich ihrer Betätigung
bürgerlicher Rechte. -- Es klingt ja so vernünftig zu sagen: »geben« ist
doch mehr als »nehmen«, d. h. sich geben lassen. Die Arbeiter müssen
also doch denen dankbar sein, die so wohlwollend sind, ihnen
Arbeitsgelegenheit zu geben -- sie müssen ja sonst hungern -- und sie
dürfen doch nicht so schnöde sein, ihre Arbeitgeber oder Brotherren
immer zu ärgern, indem sie andere Gedanken und andere Bestrebungen
verfolgen wollen als jenen erwünscht und angenehm sind! -- Daß auch der
Arbeiter sich als »Geber« hinstellen könnte, indem er dem andern sagte:
für die Arbeitsgelegenheit gebe ich Dir Unternehmungsgelegenheit, ohne
welche Du ja ebenfalls nichts zu leben hättest -- das vergißt man dabei.
Es ist noch gar nicht lange her, daß wir -- bei Beratung der
Gewerbeordnungsnovelle und auch bei einer späteren Gelegenheit -- aus
dem Munde konservativer oder freikonservativer Herren auf der
Reichstagstribüne und auch aus dem Munde hoher Reichsbeamten am
Bundesratstisch Reden zu hören bekommen haben, Variationen auf das
Thema: »wes Brot ich eß, des Lied ich pfeif«, welche ziemlich unverblümt
die Idee des »Brotherrn« zur Richtschnur auch für alle gesetzliche
Regelung des Verhältnisses von Unternehmer und Arbeiter gemacht wissen
wollten. Die mechanische Übertragung der persönlichen Unterordnung der
Unselbständigen, die beim alten Handwerk in _sittlichen_ Beziehungen
begründet war, auf das nackte Interessenverhältnis zwischen Unternehmer
und Arbeiter ist aber durchaus nichts anderes als der Effekt
_plutokratischer Verdunkelung der Rechtsanschauung_. Wer das nicht
einsieht, wolle doch einmal ein dem Verhältnis von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer ganz analoges Verhältnis, das von Hausherrn und Mieter, in
ähnlicher Art zurechtlegen, indem er es unter den Gesichtspunkt stellt:
Wohnunggeber zu Wohnung_nehmer_. Dann müßte er deduzieren: wie gut ist
es doch, daß so edle Wohnunggeber sich finden, die Häuser bauen, um sie
gegen billiges Geld uns andern, die wir keine haben, zu vermieten, damit
wir mit unseren Familien nicht auf der Straße zu kampieren brauchen!
Solchen müssen doch wir Wohnungnehmer Dank und Rücksicht zollen, und
wenn einer von uns ein Konservativer wäre, sein Wohnunggeber aber ein
Sozialdemokrat, so dürfte er doch diesen nicht damit kränken, daß er
dessen Ideen entgegentritt oder gar gegen sie agitiert! -- Woran liegt
es, daß, während man jeden, der so reden wollte, für einen Narren
erklären würde, in bezug auf das andere Verhältnis ganz Entsprechendes
noch in unserem Parlament gesagt werden darf? Nun, in dem einen Fall
stehen sich, der allgemeinen Regel nach, Leute gleicher wirtschaftlicher
Kraft gegenüber, in dem andern Fall aber der Unabhängige, Starke und der
Abhängige, Schwache -- und das muß doch wohl für die Rechtsansicht einen
Unterschied machen!
Was ist aber die Wirkung solcher Prätentionen des Unternehmertums
dem Arbeiterstand gegenüber? Sie treten überall klar zutage als
persönliche Verschärfung des in dem Verhältnis selbst liegenden
Interessengegensatzes. -- Es gehört der angeborene Hochmut des Junkers
oder der erworbene Dünkel des Protzen dazu, nicht sehen zu können, dass
die Tausende, die in rußigem Kittel ihre tägliche Arbeit im Dienst von
Unternehmern verrichten, nicht etwa Menschen einer inferioren Rasse
sind, sondern Glieder desselben Volkes, denen nichts weiter fehlt, als
daß ihre Väter nicht reich genug waren, sie 6 oder 8 Jahre länger auf
der Schulbank zu belassen; dann würden sie alles, was jetzt ihre
Vorgesetzten zu leisten haben, im Durchschnitt ebensogut tun können --
etliche von ihnen aber noch viel besser. Leuten gegenüber, die doch
nicht so dumm sind, solches nicht selbst zu wissen, muß die Anforderung
von Botmäßigkeit und Gehorsam notwendigerweise zum Erfolg haben: bei den
starken, widerstandsfähigen Naturen Erbitterung und grimmigen Haß, bei
den schwachen aber Heuchelei oder Knechtsinn. -- Ich betrachte es als
ein wahres Glück für das Deutsche Volk, daß es in seinen unteren
Schichten noch eine genügende Zahl von solchen enthält, die auf jene
Zumutungen reagieren müssen mit Erbitterung und Haß. Denn viel schlimmer
als dieses akute Gift ist für die Volksseele das schleichende Gift der
Gewöhnung an Heuchelei und Knechtsinn. Kein Volk hat eine ehrenvolle
Stellung unter den Völkern behaupten können, wenn seine Einrichtungen
dazu führten, die Bediententugenden bei sich zu züchten, Gehorsam und
Unterwürfigkeit. Und diejenigen, welche der Sozialdemokratie gegenüber
mit Vorliebe die »idealen Güter« ausspielen, sollen besonders bedenken,
daß es für jeden, auch für den schlichten Arbeiter, eines von den
idealsten Gütern ist: sich nicht als Knecht eines ändern fühlen zu
müssen.
In den Ländern englischer Zunge ist die zuvor bezeichnete Verirrung der
Rechtsanschauung jetzt vollständig überwunden. Auf den breiten, festen
Wegen bürgerlicher Freiheit, auf denen dort die öffentliche Meinung ohne
Mithilfe von Staatsanwälten sich bildet und mißliebige Regungen
einzelner Stände nicht für Jahrzehnte mundtot gehalten werden können,
hat diese öffentliche Meinung die Korrektur schon selbst gefunden. Dort
ist es so weit, daß ein Unternehmer, wenn er seine Arbeiter zur
Gefolgschaft in irgendwelchen bürgerlichen Angelegenheiten durch
freundliches Zureden bewegen wollte, allerseits ausgelacht, wenn er es
aber durch Drohung oder Druck versuchen wollte, allerseits verachtet
würde. Bei uns in Deutschland gibt es unter den Unternehmern zwar auch
viele, die anständig genug sind, sich nur zu ärgern, wenn ihre Leute
andere Ideen haben und verfolgen wollen als sie, ohne sie das weiter
entgelten zu lassen. Nur sehr wenige aber gibt es erst, die dabei nicht
denken, die Großmütigen zu sein, vielmehr das Bewusstsein haben, dass es
ihre soziale Pflicht sei, als Unternehmer über jenes nicht einmal sich
zu ärgern. Bei uns also muß wohl dem schwachen Rechtsbewußtsein durch
eine gesetzgeberische Deklaration des »Brotherrn« unter die Arme
gegriffen werden, wenn die jetzt beliebte Auslegung nicht erst noch viel
größeren Schaden anrichten soll. Es erscheint mithin als sehr dringlich,
daß die Reichsgewerbeordnung -- und wenn sie für den Landbau eine
»Gesinde«-Ordnung bleiben müßte, dann auch diese -- bald einen Paragraph
bekomme, der kategorisch vorschreibt, neben den sonst durch Anschläge zu
verlautbarenden viel minder wichtigen Vorschriften müsse in jedem Raum
in Stadt und Land, in welchem unselbständige Arbeiter im Dienst irgend
eines Unternehmers verkehren, ein gedruckter Anschlag hängen etwa des
Inhalts: »_Alle Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis beziehen sich
ausschließlich auf die Leistung der vertragsmäßigen Arbeit. Keinem darf
seitens des Arbeitgebers oder seiner Organe irgend welche sonstige
Botmäßigkeit oder Rücksichtnahme direkt oder indirekt angesonnen
werden_.« In allen Staatsbetrieben aber müßte ein solcher Anschlag
besonders groß gedruckt aushängen. Dann müßte es wohl endlich aufhören,
daß einige Millionen von deutschen Bürgern fast allwöchentlich einmal
die Beschimpfung und Herausforderung hinzunehmen haben, in der Zeitung
lesen zu müssen: der und der sei aus dem und dem Staatsbetrieb entlassen
worden, weil er an seinen Vorgesetzten mißliebigen Bestrebungen
öffentlich sich beteiligt, d. h. die gesetzlich allen gewährleisteten
bürgerlichen Rechte nach seinem eigenen Ermessen ausgeübt habe.
* * * * *
Ich wende mich nunmehr zu den materiellen Interessen, welche in dem
Verhältnis der selbständigen zur unselbständigen Arbeit einander
gegenüber treten -- wobei ich hier auf das Markieren einiger Hauptpunkte
mich beschränken muß.
Der Stand, welchen die _Rechts_entwicklung angesichts der seit einem
Jahrhundert erkennbaren, seit 50 Jahren ganz augenfällig hervortretenden
Wirkungen der sic